Allgemeine Geschäftsbedingungen Advanced Marine Surveys GmbH
1. Anwendung
Die Advanced Marine Surveys GmbH erbringt Dienstleistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung der Beratungsdienstleistungen durch die Advanced Marine Surveys GmbH („AMS“), wie in der Kundenkommunikation festgelegt, die die Beratungsdienstleistungen („AMS“) für den Kunden erbringt, und sie gelten, sofern AMS nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, auch für alle anderen Dienstleistungen jeglicher Art, die von AMS in Zukunft für den Kunden erbracht werden können.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Geschäftsbedingungen (des Kunden oder anderweitig) haben erstere Vorrang, es sei denn, AMS hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Definitionen
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Ausdrücke, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die folgende Bedeutung:
„Vertreter“ bezeichnet alle leitenden Angestellten oder Mitarbeiter von AMS sowie alle Berater, Subunternehmer oder andere Vertreter, die von AMS eingesetzt werden, um ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erfüllen.
„Sachverständiger“/„Berater“ ist der Sachverständige/Berater, der unter diesen Bedingungen handelt.
„Beratungsdienstleistungen“ bezeichnet die Beratungsdienstleistungen, die von AMS für den Kunden zu erbringen sind, wie in der Kundenkommunikation dargelegt;
„Gutachten“ bezeichnet jeden Bericht oder jede Erklärung, die vom Sachverständigen/Berater im Zusammenhang mit vom Kunden erhaltenen Anweisungen geliefert wird.
„Auftraggeber“ ist die Partei, auf deren Anfrage oder in deren Namen der Sachverständige/Berater Gutachter-/Beratungsdienstleistungen, Schadensregulierung und Einziehungsarbeiten durchführt und die die Beratungsdienstleistungen von AMS kauft.
„Kundenkommunikation“ bezeichnet die E-Mail, das Fax, den Brief oder eine andere schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Kunden, die die zu erbringenden Beratungsdienstleistungen bestätigt;
„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das frühere Datum des Inkrafttretens dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in der Kundenkommunikation festgelegt, und den Beginn der Erbringung der Dienstleistungen;
„Honorare“ bezeichnet die vom Kunden an AMS als Gegenleistung für die Dienstleistungen zu zahlenden Gebühren, wie in der Kundenkommunikation festgelegt oder, falls nicht, gemäß den Standardtarifen von AMS. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die „AMS-Standardtarife“. „AMS-Standardtarife“ bezeichnet die von AMS von Zeit zu Zeit bekannt gegebenen Tarife von AMS, die für die Beratungsdienstleistungen gelten.
„Auslagen“ bezeichnet die Kosten für alle angemessenen Fotografien, die Reproduktion von Zeichnungen, Diagrammen, Skizzen und den Druck, die Vervielfältigung und, wo zutreffend, die elektronischen Übermittlungsgebühren sowie alle angemessenen und angemessenen Ausgaben einschließlich Reisekosten, Verpflegung und Hotelunterbringung, wenn eine Übernachtung erforderlich ist. „Gebühr“ bezeichnet die vom Sachverständigen/Berater berechneten Gebühren.
3. Die Dienstleistungen
Der Auftraggeber wird schriftlich die Dienstleistungen festlegen, die der Sachverständige/Berater erbringen soll. Der Sachverständige/Berater wird schriftlich bestätigen, dass er diese Anweisungen annimmt oder alternativ, welche Dienstleistungen er im Zusammenhang mit den Anweisungen des Auftraggebers erbringen wird. Sobald der Sachverständige/Berater und der Auftraggeber sich geeinigt haben, welche Dienstleistungen erbracht werden sollen, müssen alle nachfolgenden wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen schriftlich vereinbart werden.
Mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens wird AMS gegen Zahlung der Honorare die Dienstleistungen für den Auftraggeber erbringen.
AMS wird bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessene Sorgfalt und Fachkenntnis anwenden.
AMS wird sich nach besten Kräften bemühen, seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.
Die Dienstleistungen werden von AMS ausschließlich für den Auftraggeber erbracht. AMS übernimmt keine Verantwortung gegenüber Dritten für die Beratungsdienstleistungen, die es dem Auftraggeber erbringt, es sei denn, AMS hat mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart, dass AMS eine solche Haftung übernimmt.
4. Mitteilungen und Zustellung
Jede Mitteilung oder andere Information, die gemäß dieser Vereinbarung von einer Partei an die andere zu geben ist, muss wie folgt erfolgen: - durch Versand per vorausbezahltem Einschreiben; oder durch Versand per E-Mail oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln.
Jede Mitteilung oder Information, die mit normalen vergleichbaren Kommunikationsmitteln versandt wird, gilt am Tag der Übermittlung als ordnungsgemäß zugegangen, vorausgesetzt, dass eine Bestätigungskopie innerhalb von 24 Stunden nach der Übermittlung an die andere Partei gesendet wird.
Die Zustellung von Dokumenten für die Zwecke von Gerichtsverfahren, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen oder sich daraus ergeben, erfolgt durch jede Partei, indem sie diese an den eingetragenen Sitz oder die Hauptgeschäftsstelle der anderen Partei oder an eine andere Adresse zustellen lässt, die von der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt wird.
5. Honorare
Der Auftraggeber zahlt die Honorare gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus ist AMS berechtigt, vom Auftraggeber seine angemessenen Nebenkosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsdienstleistungen erstattet zu bekommen.
Der Auftraggeber zahlt AMS für zusätzliche Beratungsdienstleistungen, die von AMS erbracht werden und nicht in der Kundenkommunikation spezifiziert sind, gemäß den Standardtarifen von AMS oder einer anderen vereinbarten Gebühr. Jede Gebühr für zusätzliche Beratungsdienstleistungen ist zusätzlich zu den Beträgen zu entrichten, die für die Dienstleistungen fällig sein können.
Alle gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder anderer Steuern (ausgenommen Körperschaftssteuer oder andere Gewinnsteuern), für die der Auftraggeber zusätzlich haftet.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, stellt AMS dem Auftraggeber monatlich eine Rechnung aus, und jede dieser Rechnungen enthält die vom Auftraggeber für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aufgelaufenen und fälligen Gebühren, einschließlich der relevanten Auslagen, die dem AMS-Personal während des betreffenden Monats zu den gegenseitig vereinbarten Sätzen entstanden sind.
Alle gemäß dieser Vereinbarung vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum der betreffenden Rechnung in der auf der Rechnung angegebenen Währung in frei verfügbaren Mitteln auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von AMS zu leisten, ohne Aufrechnung, Einbehaltung oder Abzug, mit Ausnahme des Betrags (falls vorhanden) an Steuern, den der Auftraggeber gesetzlich abziehen oder einbehalten muss.
Wenn der Auftraggeber eine Zahlung am Fälligkeitstag in Bezug auf den Preis oder eine andere gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällige Summe nicht leistet, hat AMS unbeschadet das Recht, dem Auftraggeber Zinsen auf täglicher Basis zu einem jährlichen Satz in Höhe des Basiszinssatzes des Zinsgesetzes plus drei Prozent (3 %) von Zeit zu Zeit auf jede fällige und nicht am Fälligkeitstag gezahlte Summe zu berechnen. Solche Zinsen werden kumulativ auf täglicher Basis berechnet und laufen von Tag zu Tag und fallen sowohl nach als auch vor einem Urteil an.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Sicherzustellen, dass vollständige, genaue und vollständige Informationen und Anweisungen an AMS gegeben werden, und zwar rechtzeitig, um eine effektive und effiziente Erbringung der Beratungsdienstleistungen zu ermöglichen.
- Solche Schritte zu unternehmen, die er vernünftigerweise unternehmen kann, um den Vertretern von AMS den notwendigen Zugang zu Waren, Räumlichkeiten, Schiffen, Anlagen und Transportmitteln zu verschaffen; und den notwendigen Zugang zu Räumlichkeiten und Schiffen (einschließlich Auskranen, Probefahrten und Möglichkeit zur Inspektion an Land und auf See, je nach Bedarf) für eine Zeit zu verschaffen, die in jedem Einzelfall angemessen ist, um alle geeigneten Inspektionen und Tests durchführen zu können, und um Arbeitsbedingungen zu sichern, wobei stets gilt, dass im Falle einer Verletzung dieser Anforderungen, die zu einem Versäumnis des Sachverständigen/Beraters bei der Durchführung des Arbeitsumfangs führt, der Auftraggeber für alle daraus resultierenden Kosten verantwortlich ist, die dem Sachverständigen/Berater entstehen, sowie in Bezug auf jeden Teil des durchgeführten Arbeitsumfangs.
- Wo er die Kontrolle über die relevante Arbeitsumgebung hat, solche Schritte zu unternehmen, die er vernünftigerweise unternehmen kann, um sicherzustellen, dass diese Arbeitsumgebung sicher, ohne Gesundheitsrisiken und in Bezug auf Einrichtungen und Vorkehrungen für das Wohlergehen des Vertreters bei der Arbeit angemessen ist.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dem Sachverständigen/Berater alle relevanten Informationen offenzulegen, von denen er Kenntnis hat oder zu denen er Zugang hat, in Bezug auf das zu begutachtende Schiff oder andere Objekt.
8. Änderungen und Ergänzungen
Wenn der Auftraggeber Änderungen an den Beratungsdienstleistungen wünscht, muss er AMS so bald wie möglich schriftlich benachrichtigen. AMS wird sich bemühen, alle erforderlichen Änderungen vorzunehmen, und alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden ihm in Rechnung gestellt.
Wenn AMS aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, eine Änderung der Vereinbarungen bezüglich der Erbringung der Beratungsdienstleistungen vornehmen muss, wird es den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. AMS wird sich bemühen, solche Änderungen auf ein Minimum zu beschränken und dem Auftraggeber unter den gegebenen Umständen Regelungen anzubieten, die dem Original so nahe wie möglich kommen.
9. Kündigung
Alle oder ein Teil der Beratungsdienstleistungen können zu einem Zeitpunkt oder zu Zeitpunkten beendet werden, die AMS und der Auftraggeber einvernehmlich vereinbaren.
AMS kann diese Vereinbarung unverzüglich kündigen, wenn:
Verzug des Auftraggebers: Der Sachverständige/Berater kann den Auftrag unverzüglich kündigen, wenn der Auftraggeber länger als 21 Tage eine fällige Summe nicht zahlt, wenn sie gefordert wird, oder wenn der Auftraggeber nicht umgehend auf Anfragen nach Informationen und/oder Anweisungen reagiert und nicht angemessen auf eine formelle Mitteilung über ein solches Versäumnis von 21 Tagen reagiert, unbeschadet der aufgelaufenen Rechte des Sachverständigen/Beraters.
Sonstige Verzugsgründe: Jede Partei kann den Auftrag unverzüglich durch Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei: einen Antrag auf Liquidation oder Verwaltung gestellt hat, der nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung zurückgezogen wird, oder eine andere Maßnahme im Hinblick auf ihre Liquidation ergriffen wird (außer zum Zweck der Reorganisation oder Fusion ohne Insolvenz), der Auftraggeber die Zahlung seiner Schulden aussetzt oder auszusetzen droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder die Unfähigkeit zur Zahlung seiner Schulden zugibt; oder ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren in Bezug auf den Auftraggeber in einer Rechtsordnung eingeleitet wird, der er unterliegt, das eine Wirkung hat, die den oben genannten Ereignissen gleichwertig oder ähnlich ist; oder insolvent wird oder eine Konkurshandlung begeht oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich zum Nutzen der Gläubiger trifft oder ein Konkursverwalter, Geschäftsführer, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder Liquidator in Bezug auf eines seiner Vermögenswerte bestellt wird.
Im Falle einer Kündigung behält AMS alle bereits vom Auftraggeber gezahlten Beträge ein, unbeschadet anderer Rechte, die eine der Parteien gesetzlich oder anderweitig haben mag.
10. Interessenkonflikt/Qualifikationen
AMS wird den Auftraggeber unverzüglich über jede Angelegenheit informieren, einschließlich eines Interessenkonflikts oder eines Mangels an geeigneten Qualifikationen, die es für den Auftraggeber unerwünscht machen würde.
11. Unterauftragsvergabe
AMS kann die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Subunternehmer vergeben. Wenn AMS die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an eine Person als Subunternehmer vergibt, ist AMS für jede Handlung oder Unterlassung des Subunternehmers verantwortlich, als wäre es eine Handlung oder Unterlassung von AMS selbst.
12. Dritte
Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, ist diese Vereinbarung nicht dazu bestimmt und gibt keiner Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, das Recht, eine ihrer Bestimmungen durchzusetzen.
13. Haftungsbeschränkungen
Soweit gesetzlich zulässig, haftet AMS gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Ausgaben jeglicher Art, ob direkt oder indirekt und wie auch immer entstanden, ES SEI DENN, es wird nachgewiesen, dass diese ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von AMS oder einem seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer zurückzuführen sind.
Die maximale Haftung von AMS gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die als Gegenleistung für die in der betreffenden Angelegenheit erbrachten Dienstleistungen gezahlten Honorare beschränkt, und alle Ansprüche gegen AMS gelten nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss der Dienstleistungen als verfallen und absolut verjährt.
AMS haftet gegenüber dem Auftraggeber, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, nicht für entgangenen Gewinn oder für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
AMS haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von (i) einer Verzögerung bei der Erfüllung oder einem Versäumnis bei der Erfüllung einer der Verpflichtungen von AMS, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf eine Ursache zurückzuführen war, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von AMS lag, oder (ii) ungenauen, unvollständigen oder fehlenden Informationen oder Daten, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch AMS hierunter bereitgestellt wurden oder vernünftigerweise hätten bereitgestellt werden müssen.
Für den Fall, dass die Beratungsdienstleistungen die Begutachtung eines Schiffes oder Arbeiten oder Dienstleistungen an oder mit einem Produkt oder Artikel umfassen, von denen einer oder mehrere versteckte Mängel aufweisen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung des Schiffes nicht erkennbar waren und vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass sie bei einer solchen Begutachtung entdeckt werden (sei es aufgrund fehlenden Zugangs zu einem Schiffsteil, begrenzter Zeitverfügbarkeit oder anderweitig), übernimmt AMS hierfür keine Haftung.
AMS haftet dem Auftraggeber nur in dem Umfang, in dem AMS nicht in der Lage ist, eine Angelegenheit, für die es dem Auftraggeber sonst haftbar wäre, innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen, nachdem der Auftraggeber von der besagten Angelegenheit Kenntnis erlangt hat, zu beheben.
Die Beziehung des Auftraggebers besteht ausschließlich mit AMS. Kein Vertreter von AMS hat eine persönliche rechtliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig. Die Tatsache, dass ein Vertreter in seinem Namen ein Dokument oder eine E-Mail im Zuge der Durchführung der Beratungsdienstleistungen unterzeichnet, begründet keine persönliche rechtliche Haftung, die von der von AMS getrennt ist.
Jeder gesetzliche Vertreter von AMS kann seine Rechte gegenüber dem Auftraggeber durchsetzen.
Der Auftraggeber hält AMS von allen Schäden, Kosten, Ansprüchen und Ausgaben frei, die AMS durch die Erbringung der Beratungsdienstleistungen entstehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung (einschließlich der von Dritten), die durch den Auftraggeber oder seine Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden.
14. Bestechung und Sanktionen
Sowohl AMS als auch der Auftraggeber werden:
- alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Sanktionen in Bezug auf wettbewerbswidriges Verhalten, Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf anwendbare Bestechungsgesetze,
- sich an keiner Aktivität, Praxis oder keinem Verhalten beteiligen, das eine Straftat nach den geltenden Bestechungsgesetzen darstellen würde,
- ihre jeweiligen Verhaltenskodizes in Bezug auf Bestechungs- und Korruptionsbekämpfungsrichtlinien einhalten,
- während der gesamten Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Richtlinien und Verfahren unterhalten und beibehalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „angemessene Verfahren“ gemäß dem Bribery Act 2010, um die Einhaltung der relevanten Anforderungen und ihres jeweiligen Verhaltenskodexes sicherzustellen und diese gegebenenfalls durchzusetzen; und sicherstellen, dass alle Geschäftsführer, Mitarbeiter und andere mit der betreffenden Partei verbundene Personen diesen Absatz einhalten.
15. Höhere Gewalt und Aussetzung der Vereinbarung
Weder AMS noch der Auftraggeber sind für ein Versäumnis verantwortlich, eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung zu erfüllen, wenn und soweit die Erfüllung durch Umstände verzögert oder vorübergehend verhindert wurde, die außerhalb der Kontrolle und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit der betroffenen Partei liegen und gegen die die besagte Partei durch die Ausübung angemessener Sorgfalt nicht vorsorgen kann.
Im Falle einer Aussetzung dieser Vereinbarung aus Gründen eines Verstoßes durch den Auftraggeber, höherer Gewalt oder aus Gründen der Bequemlichkeit des Auftraggebers hat AM Anspruch auf Zahlung durch den Auftraggeber in folgender Höhe:
- die vollen Kosten für die Entlassung (und gegebenenfalls Wiedereinstellung) von Vertretern, die speziell für die Zwecke dieser Vereinbarung beschäftigt oder eingestellt wurden, wobei diese vollen Kosten alle Kosten umfassen, die AMS notwendigerweise an einen Arbeitsvermittler gezahlt hat;
- die unwiderruflich eingegangenen Kosten für den Zeitraum der Aussetzung durch Subunternehmer im Rahmen eines Untervertrags, der sich auf diese Vereinbarung bezieht;
- alle anderen Kosten, die AMS oder seine Vertreter in Bezug auf den Zeitraum der Aussetzung unwiderruflich eingegangen sind;
- Verlust des erwarteten Gewinns von AMS aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zeitraum der Aussetzung.
Unbeschadet seiner Rechte hierunter hat AMS das Recht, aber nicht die Pflicht, die Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitzuteilen, wenn eine Aussetzungsfrist länger als 30 Tage andauert.
16. Verzicht
Kein Verzicht von AMS auf eine Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber gilt als Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. Ein Verzicht auf eine Bestimmung, einen Begriff oder eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet ist, und dann nur in dem Fall und für den Zweck, für den der Verzicht gegeben wird.
Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts, einer solchen Befugnis oder eines solchen Privilegs eine andere oder weitere Ausübung davon oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Privilegs aus.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des restlichen Teils der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.
18. Urheberrecht
AMS behält sich alle Urheberrechte und alle anderen Rechte (falls vorhanden) vor, die an den Produkten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen oder Einrichtungen bestehen können. AMS behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung solcher Urheberrechte zu unterbinden oder zu verhindern.
19. Vertraulichkeit
Sowohl AMS als auch der Auftraggeber verpflichten sich, keine vertraulich von der anderen Partei bereitgestellten Informationen an Dritte weiterzugeben, und die empfangende Partei wird keinen Zugang zu solchen Informationen durch Dritte gestatten, es sei denn, die offenlegende Partei erteilt ausdrücklich die Erlaubnis, außer wenn dies durch eine Anordnung eines zuständigen Gerichts erforderlich ist.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht und werden nach diesem ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts in Hamburg, Deutschland. Die Parteien vereinbaren ferner, dass alle außervertraglichen Ansprüche oder Streitigkeiten deutschem Recht unterliegen und dass das Gericht in Hamburg, Deutschland, die nicht ausschließliche Zuständigkeit hat, über solche Ansprüche oder Streitigkeiten zu entscheiden.